M - Kleinkraftrad
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
Definition
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Einschluss folgender Klassen
- -
Ausbildungsdauer Theorie
- 12 + 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
- Die Anzahl der Übungsstunden hängen von der Begabung, Motivation und Vorerfahrung im Straßenverkehr ab. Es gibt keine vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden!
Grundfahraufgaben
- Stopp and Go
- Gefahrbremsung aus ca. 50 km/h
- Schritt geradeaus
- Slalom 4 x 7 m mit ca. 30 km/h
- Ausweichen mit und ohne Abbremsen
- Kreise fahren
Prüfung
- Theorie und praktische Prüfung (ca. 30 Minuten)
Anmeldung (nur vor Ort möglich)
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Passbild
- Teilnahme-Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
* Sonderfahrt
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