B - BF 17 Kraftwagen bis 3,5oo kg
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Definition
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse ,sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird
Einschluss folgender Klassen
- AM / L
Ausbildung Theorie
- 12 Doppelstunden Grundausbildung
- 2 Doppelstunden Zusatzausbildung
Ausbildung Praxis - Grundausbildung
- 5 Fahrstunden Überland*
- 4 Fahrstunden Autobahn*
- 3 Fahrstunden Beleuchtung*
Prüfung
- Theorie und Praxis
Anmeldung (nur vor Ort möglich)
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Teilnahme-Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
* Sonderfahrt
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